Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBRo Versandservice GmbH

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der IBRo Versandservice GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens mit Abnahme der Lieferung, gelten die Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Gegenbestätigungen des Klägers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Wenn die IBRo Versandservice GmbH ausnahmsweise Bedingungen des Auftraggebers/Vertragspartners schriftlich anerkennt, so gilt dies nur für dieses einzelne spezielle Geschäft und nur in dem Umfang, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 1. Preise und Leistungserbringung

Die Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, sofort nach Erhalt zu zahlen.
Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich vorangegangener Aufträge sind ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht die Berechtigung nur insoweit, als die IBRo Versandservice GmbH der Aufrechnung oder dem Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich zugestimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
Wird uns nachträglich bekannt, dass der Besteller bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse auf seiner Seite verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und sofortige Zahlung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so sind wir zur weiteren Leistung nur gegen angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
Die Preise für das Postfertigmachen setzen einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
Das Postfertigmachen von Versandmaterial erfolgt in der branchenüblichen Weise. Abweichende Anweisungen des Bestellers sind für die IBRo Versandservice GmbH nicht verbindlich, es sei denn, dass diese von ihr schriftlich bestätigt worden sind.

2. Liefertermine

Falls der Kunde keine bestimmten Liefertermine angegeben hat, erfolgt die Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Kunden gewünschte Liefertermine werden nur durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung für die IBRo Versandservice GmbH verbindlich. Abweichungen können jedoch von derartigen Lieferterminen auftreten, wenn sich bei der Bearbeitung des vom Kunden angelieferten Materials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben und wenn anzulieferndes Material der IBRo Versandservice GmbH nicht zu dem festgelegten Termin vollzählig vorliegt.
Als Liefertermin gilt grundsätzlich die Übergabe an den Frachtführer, wenn die Einlieferung durch die IBRo Versandservice GmbH erfolgt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen.
Für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport haften wir nicht. Bei Auftragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wir sind verpflichtet, das uns überlassene Kuvertiermaterial daraufhin zu überprüfen, ob der Besteller Dritten gegenüber eine Frist einzuhalten hat.
Im Falle des Lieferverzugs oder Unvermögens durch uns, ist der Besteller nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Leistungsverzögerung oder das Unvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

3. Rücktritt von Aufträgen

Vor der Annulierung erteilter Aufträge muss in jedem Fall eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt werden. Dies gilt auch für Terminaufträge. Ergibt sich aus irgendeinem Grund, dass die Ausführung der vereinbarten Leistungen der IBRo Versandservice GmbH nicht möglich ist, ist sie berechtigt, die weitere Durchführung des erteilten Auftrages abzulehnen, soweit er nicht zur Ausführung gelangte, ohne dafür regresspflichtig gemacht werden zu können. Auch für Druckfehler in jeglichem Druckmaterial lehnt die IBRo Versandservice GmbH Schadenersatz ab.

4. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Versandart bleibt der IBRo Versandservice GmbH vorbehalten. Transport- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber. Lieferungen per Kurierdienst erfolgen nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag.

5. Adressen

Eine Garantie für die Richtigkeit der durch den Auftraggeber gelieferten Adressen kann die IBRo Versandservice GmbH nicht übernehmen. Das gleiche gilt auch für die Vollständigkeit der einzelnen Adressengruppen.
Für Retouren bzw. Fehladressen werden keine Rückvergütungen geleistet.
Ein Anspruch auf Ersatz von Porto/Versandkosten und/oder Rückerstattung des Kaufpreises und dergleichen besteht nicht.
Werden der IBRo Versandservice GmbH durch den Auftraggeber Datenbestände geliefert, so darf das nur in Form von Datenträgerkopien oder über sichere Schnittstellen erfolgen. Der Auftraggeber ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten bis zur Übernahme durch die IBRo Versandservice GmbH verantwortlich und trägt hierfür allein das Risiko. Die IBRo Versandservice GmbH unternimmt für eine sichere Datenübernahme angemessene technische und organisatorische  Maßnahmen entsprechend DS-GVO.

6. Druckaufträge

Übernimmt die IBRo Versandservice GmbH die Herstellung von Druckerzeugnissen für den Kunden, dann gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr- oder Minderauflagen bis zu 10 % als vom Kunden akzeptiert.
Das gleiche gilt auch für Farbabweichungen in diesem Rahmen. Die Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen und Satz werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Porto, Versand-, Speditionskosten

Durchlaufende Posten, wie Porto, Versand- und Speditionskosten müssen rechtzeitig vor dem Versandtermin auf einem der angegebenen Konten der IBRo Versandservice GmbH gutgeschrieben sein.
Ergeben sich nach der erfolgten Post- oder Frachtaufgabe durch die IBRo Versandservice GmbH Nachforderungen der Transportunternehmen infolge von bei der Auflieferung nicht zu erkennenden Gewichtsüberschreitungen durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstige Faktoren, so trägt der Auftraggeber diese Nachforderungen. Außerdem behält sich die IBRo Versandservice GmbH die Mehrberechnung der durch diesen Umstand erfolgten Zusatzarbeiten vor.
Wenn die Vorauszahlung verspätet eingeht, verschiebt sich auch ein bereits bestätigter Auslieferungstermin.
Die IBRo Versandservice GmbH kann verlangen, dass auch neben dem Kostenvorschuss ein Vorschuss auf Ihre Dienstleistungsforderung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages gezahlt wird.

8.  Anlieferung, Versicherung, Kontrolle der Stückzahlen

Die der IBRo Versandservice GmbH zum Postfertigmachen übersandten Materialien sind innerhalb der Geschäftszeiten von werktags 07.00Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 14.00 Uhr frei Haus anzuliefern. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wird. Für die der IBRo Versandservice GmbH zur Bearbeitung überlassenen Anschriften sowie für die zum Versand übergebenen Materialien wird eine Haftung nicht übernommen. Sollen diese gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst vorzunehmen und zu bezahlen. Grundsätzlich erfolgt die Warenannahme unter dem Vorbehalt der späteren Kontrolle auf Vollzähligkeit und verdeckte Mängel.
Bei später sich ergebenden Bestandsdifferenzen können Ansprüche deshalb nicht gegen die IBRo Versandservice GmbH erhoben werden.
Die Verarbeitungspreise von IBRo Versandservice GmbH schließen keine umfassende Prüfung des angelieferten Materials ein, so dass Fehlmengen möglicherweise erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden.

9. Restmengen

Über Restmengen, die nach Kuvertierung und Versand übrig bleiben, informiert die IBRo Versandservice GmbH den Auftraggeber. Trifft dieser innerhalb von zwei Wochen keine Entscheidung, ist die IBRo Versandservice GmbH zur Vernichtung der Reste berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

10. Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

Die IBRo Versandservice GmbH haftet für Fehler bei der Adressierung, Herstellung, Weiterverarbeitung bzw. Postauflieferung des Materials bis maximal zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag, jedoch ohne Porto- oder Versandanteil. Hinsichtlich des verbrauchten Porto- oder Versandbetrages sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Die IBRo Versandservice GmbH kann wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials sowie während der Datenübertragung auftretende Fehler, welche die IBRo Versandservice GmbH nicht zu vertreten hat, auf Schadensersatz nicht in Anspruch genommen werden.
Weiterhin folgt bei Auflieferung beim Transportunternehmen keinerlei Gewährleistung in Hinsicht auf die Datensicherheit im Sinne des DS-GVO.
Bei einer Posteinlieferung mit Retourenvermerk besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der aus Retouren anfallenden Kosten und/oder Gebühren gegen die IBRo Versandservice GmbH.
Für durch die IBRo Versandservice GmbH verschuldeten Makulaturanfall von Material haftet sie nur dann, wenn mehr als 10 % des Materials davon betroffen ist. Die Mängelrügefrist beträgt 14 Tage.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich angezeigt werden. Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaige Verarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen. Hält der Auftraggeber diese Verpflichtung nicht ein, so gilt die Ware als genehmigt.
Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Auftraggeber kann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Macht der Auftraggeber in diesem Falle von seinem Recht auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch, so können wir unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungs- bzw. Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen uns aus jedwedem Rechtsgrund, einschließlich solcher wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurde. Eine Haftung für eingezahlte Porti, die bei uns nur durchlaufender Posten sind, wird von uns nicht übernommen.
Sämtliche etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Leistungen der IBRo Versandservice GmbH oder etwaige Erfolgseinbußen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Hinsichtlich des verbrauchten Porto- oder Versandbetrages sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

11. Urheberrechte, Haftung für den Inhalt von Druckerzeugnissen

Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere vom Auftraggeber angelieferte Gegenstände, die nicht spätestens vier Wochen nach Ausführung des Auftrages von uns zurückgefordert worden sind, übernehmen wir keine Haftung.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht gegen Urheberrechte Dritter verstoßen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.
Es obliegt dem Auftraggeber, von uns vorgeschlagene Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheit der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung.
Wir erhalten von jedem hergestellten Versandmaterial 5 Belegexemplare.

12. Datenverarbeitung

Machen fehlerhafte oder geänderte Eingabedaten sowie sonstige Änderungswünsche des Auftragsgebers zusätzliche Leistungen erforderlich, so werden diese zu den jeweils gültigen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
Eigentums- und Urheberrechte an allen von uns zur Verfügung gestellten Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen verbleiben bei uns. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solche Programme und die dazugehörigen Dokumentation weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Die gültigen Datenschutzhinweise finden unsere Auftraggeber und Kunden unter: www.ibro.de/datenschutz.

13. Zahlungsbedingungen

13.1 Rechnungen sind durch den Auftraggeber mit einer Frist von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Überschreiten des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung sofort in Zahlungsverzug.
13.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die ältesten Schulden anzurechnen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
13.3 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur sofortigen Bezahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
13.4 Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber hat dieser die Kosten des dadurch eingesetzten Mahn- und Einzugsverfahrens des Basiszinssatz nach BGB § 247(1) und Verzugszinssatz nach BGB § 288(1) bei Verbraucher und nach BGB 288(2) für Handelsgeschäfte der Europäischen Notenbank, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu tragen. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5,- EUR berechnet.

14. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Kaufrecht (EKG) findet keine Anwendung.
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. In diesem Falle gilt, dass die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Gehalt am nächsten kommende zulässige Bestimmung ersetzt wird.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist, soweit es sich um Vollkaufleute handelt, Rostock.