Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBRo Funk GmbH

1. Grundlagen

Für unsere sämtlichen Verkaufsgeschäfte und Serviceleistungen der IBRo Funk GmbH gelten ausschließlich die im Folgenden, abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Bedingungen und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

2. Behördliche Genehmigungen

Der Besteller ist allein verantwortlich für das Erlangen sämtlicher, erforderlicher Anträge, Verfügungen bzw. Bewilligungen. Beim Erarbeiten der Formalitäten und der Abwicklung sind wir behilflich.

3. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind, falls nicht schriftlich anders formuliert, freibleibend. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Alle genannten Preise sind Netto- Preise und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in den Angeboten und Rechnungen extra ausgewiesen. Kosten für Verpackung, Versand, Fracht, Transport, Porto und Versicherung werden gesondert berechnet. Bei Reparatur- und Montagekosten berechnen wir den festgelegten Stundensatz bzw. die übliche Kostenpauschale zzgl. anfallender Fahrtkosten.

4. Lieferbedingungen

Die Lieferzeitangabe ist verbindlich, sofern ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

4.1. Bei außergewöhnlichen Umständen behalten wir uns vor, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder teilweise zurückzutreten. (Dazu gehören u.a. Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten, Insolvenz, höhere Gewalt, etc.)

4.2. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.

4.3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

4.4. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4.5. Der Versand und Transport der Waren geschieht stets auf die Gefahr des Kunden, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

4.6. Der Versand von SIM-Karten und Pre-Paid-Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Ware bleibt unser Eigentum als Lieferer bis zur Erfüllung sämtlicher, gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen. (Vorbehaltsware)

5.2. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang außerhalb eines Kontokorrentverhältnisses und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.

5.3. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Produkte und Waren mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen steht dem Lieferer Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.

5.4. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren und Produkte zu verlangen.

6. Beanstandungen

6.1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gelten die Lieferung verkaufter, eingebauter oder instandgesetzter Erzeugnisse oder Teile sowie die erbrachte Leistung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur gesetzlichen Gewährleistung nach Abschnitt 7. verpflichtet.

7. Gewährleistung

7.1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften entsprechend der bestehenden Produktbeschreibungen und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die vor Erfüllung des Auftrages an der Ware allgemein vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Erzeugnisse, bei Einbau- und Instandsetzungsarbeiten sowie bei der Erbringung von Leistungen in der Regel 24 Monate ab Lieferung bzw. ab Ausführung der Arbeit. Ausnahmeprodukte und -leistungen von dieser Regelung sind auf den Dokumenten der Angebote, der Lieferungen und auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

7.3. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Produkte, deren technische Lebenserwartung unterhalb der gesetzlichen Frist liegen, sind von der Regelung im Punkt 7.2. grundsätzlich ausgenommen.

7.4. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben, nachzuliefern oder nach gesetzter Frist abzustellen. Das trifft nicht bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu.

7.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, das der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Behandlungsvorschriften, Bedienungsanleitungen nicht befolgt werden oder ein zweckentfremdeter Gebrauch von Waren und Ersatzteilen vorlag.

7.6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische und sonstige Einwirkungen.

7.7. Die Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie ausdrücklich schriftlich erhoben werden. Es muss sofort und ausdrücklich kostenlose Nacherfüllung verlangt werden. Durch die Mangelbeseitigung oder Nachlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert.

7.8. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkäufern regeln sich gleichlaufend. Für die notwendigen Aufwendungen und Kosten der Gewährleistung gelieferter Waren und Produkte ist eine Beteiligung des Weiterverkäufers notwendig und abzusichern.

7.9. Die Gewährleistung erbringen wir nur am Ort der Lieferung oder an den Standorten unserer GmbH. Fahrtkosten zum Ort der Lieferung und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

7.10. Stellen wir bei der Reparatur fest, dass die eingesandte Ware nicht defekt ist, werden von uns Überprüfung und Versandkosten berechnet.

8. Datenschutzhinweise

Die gültigen Datenschutzhinweise finden unsere Auftraggeber und Kunden unter: www.ibro.de/datenschutz.

9. Haftung

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche des Kunden, bei Vertragsabschluss nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Zahlungen sind nach unseren, festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Waren und Leistungen bis zu einem Bruttoverkaufswert von 200,00 Euro sind sofort in bar zu begleichen.

10.2. Die Rechnungen des Lieferers sind mit einer Frist von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Überschreiten des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung sofort in Zahlungsverzug.

10.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Bestellers / Käufers zunächst auf die ältesten Schulden anzurechnen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

10.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur sofortigen Bezahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

10.5. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer hat dieser die Kosten des dadurch eingesetzten Mahn- und Einzugsverfahrens des Basiszinssatz nach BGB § 247 (1) und Verzugszinssatz nach BGB 288(1) bei Verbraucher und nach BGB 288(2) für Handelsgeschäfte der Europäischen Notenbank, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu tragen. Pro Mahnung wird eine Gebühr von brutto 5,- Euro berechnet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten ist Rostock.

11.3. Sollten Teile dieser AGB oder des Vertrages unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages nicht berührt. In diesem Falle sind wir berechtigt die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.